Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bix Bytes Solutions AG
Version November 2021
(im folgenden “BBS“ genannt)
1
Anwendungsbereich und Geltung
1.1
Bix Bytes Solutions GmbH (das betreffende Unternehmen nachfolgend BBS genannt) offeriert ihren Kunden, ein breites Angebot an Dienstleistungen und Produkten im Bereich Entwicklung, Cloud- und Informationstechnologie.
1.2
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (nachfolgend AGB genannt), regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von BBS zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen BBS und Kunden.
1.3
Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von BBS ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von BBS nicht im Widerspruch stehen.
1.4
Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform
1.5
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
1.6
Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.
1.7
"Produkte" sind von BBS angebotene Dienstleistungen, vertriebene Software oder Hardware
2
Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte
2.1
Bestellungen können schriftlich (per Brief) oder elektronisch erfolgen.
2.2
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der personellen Ressourcen bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
2.3
Die von BBS angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller oder Engpässe von personellen Ressourcen.
2.4
Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die BBS keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist BBS berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
2.5
Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder Annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit BBS. Kosten, die bereits entstanden sind, kann BBS dem Kunden belasten.
2.6
BBS ist zu Teillieferungen berechtigt.
3
Abnahmen und Prüfung
3.1
Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsmässigkeit der Software samt Dokumentation auf die wesentlichen Funktionen hin zu überprüfen und bei Vertragsmäßigkeit deren Abnahme schriftlich zu erklären. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
3.2
Die Software gilt als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer von zwei Wochen deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist. Die Software gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde dies durch schlüssiges Verhalten anzeigt.
3.3
Bei geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden.
4
Nutzungsrecht
4.1
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde nach Abnahme und vollständiger Begleichung aller Leistungsrechnungen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschliessliches, unkündbares Nutzungsrecht für die durch BBS erstellte Software. Der Kunde erhält die Software in ausführbarer Form. Der Quellcode der Software und alle Rechte daran verbleiben bei BBS. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen durch den Kunden bedürfen einer schriftlichen Genehmigung von BBS.
4.2
BBS darf selbst erstellte Teile der Software anderweitig verwerten, soweit bestimmte Teile bei Vertragsabschluss nicht explizit ausgeschlossen wurden.
4.3
Insofern der Kunde Inhalte (Texte, Grafiken) in die Entwicklung einbringt, ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass hierdurch keine Schutzrechte verletzt werden. BBS wird bei Inhalten, die ihm vom Kunden überlassen werden davon ausgehen, dass dieser entsprechende Rechte innehat und nicht überprüfen, ob Schutzrechte verletzt werden.
5
Softwareprodukte von Dritten
5.1
Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von BBS gelieferten Softwareprodukte (Mietlizenzen) richten sich nach den Lizenz-Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen SoftwareHersteller und Endkunde enthalten sind.
5.2
Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
6
Patente und andere Schutzrechte
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde BBS schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnisse setzen. BBS wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet BBS gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
7
Preise
7.1
Die Preise der Produkte und Dienstleistungen der BBS verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, verzollt und ab Domizil der BBS. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand, sowie Spesen für Reise- oder Verpflegungsauslagen, sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden
7.2
Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung berechnet.
7.3
Allfällige Preiserhöhung (z.B. auf laufenden Mietlizenzen) durch den Hersteller, werden nach Information durch BBS an den Kunden weitergegeben.
8
Zahlungsbedingungen
8.1
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der BBS am zehnten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. BBS kann einen Verzugszins in Höhe von 10% p.a. geltend machen.
8.2
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist BBS ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
8.3
Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von BBS angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist BBS berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist BBS auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorzugehen.
8.4
Alle Forderungen von BBS, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von BBS nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von BBS an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, BBS zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
8.5
Auf Verlangen von BBS tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Warenverkauf der von BBS gelieferten Produkte zahlungshalber an BBS ab (Art. 172 OR).
9
Verrechnung / Retentionsrecht
9.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von BBS zu verrechnen.
9.2
Jegliches Retentions- oder Rückgaberecht des Kunden an Sachen der BBS ist vollumfänglich wegbedungen.
9.3
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.
10
Eigentumsvorbehalt
10.1
Die von BBS gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum der BBS, bis BBS den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. BBS ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der BBS umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
10.2
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von BBS gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
11
Garantie
11.1
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass BBS keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
11.2
Die Gewährleistung von BBS für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Die einzige Pflicht von BBS besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
12
Haftung
BBS haftet für unmittelbare und direkte Schäden, die BBS bei der Vertragserfüllung schuldhaft verursacht hat, bis zum Betrag der Auftragssumme, jedoch nicht CHF 500'000.- (Fünfhunderttausend Schweizer Franken) überschreitend. Jede weitergehende Haftung für Schäden aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund ist im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen, so insbesondere die Haftung für mittelbare und indirekte Schäden, Folgeschäden, unvorhersehbare Schäden und reine Vermögensschäden (z.B. Umsatzausfälle, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Regressforderungen etc.). Die Haftung für Personenschäden bleibt unbeschränkt. Das Wandelungsrecht ist in jedem Fall ausgeschlossen.
13
Wiederausfuhr
Die von BBS vertriebenen Produkte unterliegen den jeweiligen Exportbestimmungen der Ursprungsländer und der Schweiz. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde (zur Zeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes) nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
14
Hersteller-Reporting, Datenschutz
14.1
Der Kunde anerkennt, dass BBS im Rahmen des periodischen sogenannten Hersteller-Reportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten überliefert.
14.2
Des Weiteren ist der Kunde damit einverstanden, dass BBS kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von BBS beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.
15
Übertragung
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von BBS übertragen werden.
16
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der BBS. BBS ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des „Wiener Kaufrechts“ (CISG) sowie die Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht sind ausdrücklich wegbedungen.
GET IN TOUCH
SWITZERLAND
Bix Bytes Solutions Pvt. Ltd.
Kaiserstuhlstrasse 34
8154 Oberglatt
Switzerland
INDIA - Mangalore
Bix Bytes Solutions Pvt. Ltd.
3-1-46, Bejai Main Rd
Mallikatte, Bejai
Mangaluru -575004
Karnataka, India.
CANADA
Bix Bytes Solutions
315 St Germain
Ave Toronto ON M5M 1W4 Toronto Ontario
Canada
INDIA - Bangalore
Bix Bytes Solutions Pvt. Ltd.
Brigade Rubix, 20, Unit No. 204, 2nd floor,
HMT Watch Factory Main Road,
Phase 1, Peenya, Bangalore 560 022
Karnataka, India.
Copyright © 2022 BixBytes Solutions